AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der AD|Raumkonzepte, 58256 Ennepetal

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der AD|Raumkonzepte sind ausschließlich diese AGB maßgeblich. Entgegenstehende AGB werden abgelehnt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Lieferanten und Kunden der Fa. AD|Raumkonzepte, mit denen bereits bisher ohne die Verwendung dieser AGB die Verträge abgeschlossen worden sind.
II. Verkaufs-AGB

1. Die Lieferung erfolgt nur an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde konkludent eine entsprechende Stellung.

2. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und insbesondere Arbeitsplatzanalysen nach den einschlägigen Normen (Arbeitsschutz­ge­setze, Arbeitsstättenrichtlinien etc.) behält sich die Fa. AD|Raumkonzepte das Eigentums- und Urheberrecht vor. Auf Anforderung der Fa. AD|Raumkonzepte sind sie unverzüglich zurückzusenden, es sei denn der Kunde macht, soweit der Lieferumfang reicht, ein schützenswertes eigenes Interesse am Behalt geltend, etwa die Notwendigkeit einer Vorlage gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften etc. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne vorherige Zustimmung der Fa. AD|Raumkonzepte nicht zugänglich gemacht werden mit Ausnahme der vorgenannten Behörden, Berufsgenossenschaften etc. Bei schuldhaftem Verstoß wird für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe von EUR 500,- bei Angebotssummen bis zu EUR 3.000,- und darüber von EUR 1.000,- bei Angebotssummen ausgelöst. Die Summe der Vertragsstrafen ist auf die Angebotssumme beschränkt.

3. Die in Werbeträgern und konkreten Angeboten benannten Preise beziehen sich auf die jeweilige Einheit. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Alle Preise sind freibleibend.

An im Einzelfall erarbeitete Angebote, etwa auf der Grundlage von Zeichnungen, Arbeitsplatzanalysen etc., hält die Fa. AD|Raumkonzepte sich 4 Wochen ab Datum des Schreibens zur Versendung gebunden, es sei denn im Einzelfall ist etwas anderes vereinbart. Offensichtliche Angebotsfehler können auch in diesen Fällen vor der Angebotsannahme berichtigt werden; nach der Annahme steht der Fa. AD|Raumkonzepte ein innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Entdecken des Fehlers auszuübendes Rücktrittsrecht zu.

Mangels besonderer Vereinbarung hat die Zahlung bei Abholung bar, i. ü. durch kostenfreie Anweisung auf eines der Konten der Fa. AD|Raumkonzepte zu erfolgen und zwar binnen 8 Tagen netto ohne Abzug seit Rechnungsdatum, es sei denn im Einzelfall ist etwas anderes vereinbart.

4. Büromöbel werden zu einem großen Teil von dem Geschäftssitz der Fa. AD|Raumkonzepte aus mittels eigener Lkw ausgeliefert. Lkw- Anfahrt und Entladung unmittelbar beim Empfänger müssen gewährleistet sein. Andernfalls entstehende Mehrkosten sind von dem Kunden zu erstatten. Scheitert eine Auslieferung aus einem dieser Gründe, tritt Annahmeverzug ein. Die Fa. AD|Raumkonzepte behält sich andere Versandarten, u. a. bei Verbrauchsmaterialien und Kleinteilen, vor. Bei Versendung mittels Drittfirmen gehen die Sach- und Preisgefahren spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtlieferer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Die Fa. AD|Raumkonzepte ist bereit, auf entsprechende Anforderung des Kunden evtl. Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen an den Kunden abzutreten sofern der Fa. AD|Raumkonzepte nicht anderweitige fällige oder binnen Monatsfrist fällig werdende Ansprüche gegen den Kunden zustehen.

5. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Fa. AD|Raumkonzepte.

a) Dieser Eigentumsvorbehalt sichert alle Forderungen, die die Fa. AD|Raumkonzepte gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Kauf­gegen­stand, z. B. auch aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen auch nachträglich, erwirbt. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde gegen Feuer, (Einbruchs-)Diebstahl, Vandalismus, Rauch und Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ausreichend auf seine Kosten zu versichern.

b) Ist der Kunde Wiederverkäufer, ist er – bis zu seiner Zahlungseinstellung – ermächtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern. Die sich aus dieser Weiterveräußerung ergebenden Kaufpreisforderungen tritt der Kunde in Höhe der nach den vorstehenden Absätzen gesicherten Forderung bereits jetzt und mit Wirkung ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens an die dies annehmende Fa. AD|Raumkonzepte ab. Die Fa. AD|Raumkonzepte ermächtigt den Kunden, diese Forderung bis zu ihrem Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen der Fa. AD|Raumkonzepte ist der Wiederverkäufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen, die zur Geltendmachung des Rechtes gegenüber seinen Abnehmern erforderlichen Auskünfte zu geben und etwaige Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde hat die von ihm für die Fa. AD|Raumkonzepte eingezogenen Beträge aus der Bezahlung der Vorbehaltsware, soweit die entsprechenden Forderungen der Fa. AD|Raumkonzepte gegen ihn fällig sind, sofort an die Fa. AD|Raumkonzepte abzuführen. Bis dahin hat er die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren. Der Kunde wird sich seinerseits entsprechend den Regelungen dieses Vertrages das Eigentum an dem Kaufgegenstand vorbehalten, wenn sein Abnehmer den Kaufpreis nicht spätestens bis zur Übergabe der Ware oder zum vorgelagerten Gefahrübergang vollständig zahlt.

c) Bei Kunden im Sinne von o. Nr. 1, S. 1 besichert der Kaufgegenstand alle noch offen stehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Bestehen ausreichend anderweitige Sicherheiten für die weiteren Forderungen, verzichtet die Fa. AD|Raumkonzepte auf entsprechende Anforderung des Kunden auf den Eigentumsvorbehalt betreffend den Kaufgegenstand.

Im Hinblick auf den nicht kalkulierbaren Preisverfall bei bereits genutzten Büromöbeln wird eine Deckungsgrenze von 110 % vereinbart. Waren der Fa. AD|Raumkonzepte werden mit ihrem Zeitwert berücksichtigt; Forderungen im Grundsatz mit ihrem Nominalwert, es sei denn der Kunde hat bereits aufgrund seines Erfahrungsstandes kaufmännisch gebotene Abschreibungen vorgenommen oder diese sind durch eine Auskunft der Creditreform veranlaßt – in diesen Fällen ist der von dem Kunden angesetzte niedrigere Wert zu berücksichtigen bzw. ein nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und des kaufmännischen Vorsorgeprinzipes herabgesetzter Wert.

d) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde der Fa. AD|Raumkonzepte verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Behandlung des Kaufgegenstands Sorge zu tragen und die Fa. AD|Raumkonzepte bei Beschädigungen unverzüglich mit Einschreibebrief zu unterrichten. Diese Benachrichtigungspflicht gilt, wenn ein einzelner Gegenstand mit einem Kaufpreis zwischen den Parteien ab EUR 500,- betroffen ist oder wenn insgesamt Waren ab einem Gesamtkaufpreis ab EUR 1.500,- betroffen sind. Ferner hat der Kunde für eine sach- und fachgerechte Beseitigung evtl. Beschädigungen unter Freihaltung der Fa. AD|Raumkonzepte von den dabei anfallenden Kosten zu sorgen. Uneingeschränkt zu benachrichtigen ist die Fa. AD|Raumkonzepte bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen aus Weiterveräußerungen sowie bei Stellung eines Insolvenzantrages.

e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden, der nicht Wiederverkäufer ist, untersagt, über den Kaufgegenstand zu verfügen, insbesondere ihn zu veräußern. Allen Kunden ist es während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes untersagt, den Kaufgegenstand zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unentgeltlich an Dritte zu überlassen.

f) Nimmt die Fa. AD|Raumkonzepte in Ausübung ihres Eigentumsvorbehaltes die verkaufte Ware zurück und erfolgt keine Einigung mit dem Kunden, ist diesem der gewöhnliche Verkaufswert der Sache im Zeitpunkt der Rücknahme zu vergüten. Darin liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ansonsten ist der Zeitwert der Ware bzw. der durch die Weiterveräußerung erzielte Erlös auf die Kaufpreisforderung anzurechnen.

g) Erhält die Fa. AD|Raumkonzepte nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eine entsprechende ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten/seine Zahlungsweise, so kann die Fa. AD|Raumkonzepte entweder die Lieferung von der vorherigen Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit richtet sich nach unseren Produktbeschreibungen, evtl. erstellten Zeichnungen und sonstigen Hinweisen, sofern diese Vertragsgegenstand geworden oder bei der Vertragsanbahnung einbezogen worden sind. Garantieerklärungen liegen darin nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind dabei annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als exakte verbindlich bezeichnet sind.

Die Lieferung der Fa. AD|Raumkonzepte ist auch von ordnungsgemäßer Beschaffenheit bei evtl. Abweichungen und/oder Unregelmäßigkeiten in der Farbe oder Materialbeschaffenheit, die von dem verwendeten Material bedingt sind sowie bei evtl. Abweichungen von Farbmustern, sofern diese innerhalb der vereinbarten Grundfarbe bleiben. Für eine ordnungsgemäße Beschaffenheit bedarf es ferner nicht der absoluten Gleichmäßigkeit der verwendeten Funiere bei verschiedenen Möbelstücken mit funierten Oberflächen. Mängel sind ferner nicht durch Gebrauch des Kaufgegenstandes erforderlich gewordene Wartungsarbeiten. Die Fa. AD|Raumkonzepte liefert vertragsgemäß, wenn die ausgelieferten Waren mit den in den Lieferbedingungen und/oder Prospekten und/oder sonstigen Verkaufsunterlagen, wenn Letzteres zum Gegenstand der Verkaufsgespräche gemacht worden ist, der Lieferanten der Fa. AD|Raumkonzepte festgelegten Beschaffenheitsangaben übereinstimmen oder die Oberflächen nach Gebrauch Kratzspuren aufweisen. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Fa. AD|Raumkonzepte lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet – und zwar dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Bei nicht neu hergestellten Waren einschließlich als Ausstellungsware gekennzeichneten Gegenstände gilt folgende Vereinbarung zur Beschaffenheit: In technischer Hinsicht richtet sich die Beschaffenheit nach dem Zeitpunkt der Herstellung/Konzeption der Ware. Optische und/oder Gebrauchsbeeinträchtigungen, etwa durch das Probenutzen von Ausstellungsware oder bei der Veräußerung gebrauchter Ware, die durch die Benutzung der Ware vor der Veräußerung entstanden sind, stellen keinen Mangel dar, entsprechen vielmehr der vereinbarten Beschaffenheit.

7. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Anzeige an die Fa. AD|Raumkonzepte zu rügen. Ansprüche wegen Sachmängel verjähren binnen einen Jahres seit Ablieferung der Ware, es sei denn, es gilt kraft Gesetzes eine längere Frist (Fälle des § 438 I Nr. 2, § 479 I oder § 634a I Nr. 2 BGB). Diese Begrenzung gilt nicht für die Rückgriffsansprüche, wenn Endkunde ein Verbraucher ist.

Die Fa. AD|Raumkonzepte ist zur mindestens zweimaligen Nacherfüllung berechtigt, es sei denn es steht bereits vorher fest, dass eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Bestehen im Hinblick auf die Art des Kaufgegenstandes und/oder des Mangels Besonderheiten und/oder hat die Fa. AD|Raumkonzepte das vorherige Scheitern der Nacherfüllung nicht zu vertreten, ist sie zu einem dritten Nacherfüllungsversuch berechtigt. Der Fa. AD|Raumkonzepte steht im Rahmen der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen der Nachlieferung und der Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, bleibt dem Kunden das Recht auf Rücktritt und Minderung vorbehalten. Neben dem Rücktritt steht dem Kunden kein Schadenersatzanspruch zu. Verlangt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, ohne dass dies nach Nr. 12 ausgeschlossen ist, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.

8. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus steht dem Kunden der Fa. AD|Raumkonzepte lediglich in ausdrücklich vereinbarten Fällen ein Rücktrittsrecht zu. Erklärt sich die Fa. AD|Raumkonzepte auf Bitten ihres Kunden mit der Aufhebung des Vertrages einverstanden, hat der Kunde/ Besteller der Fa. AD|Raumkonzepte bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Kosten/ entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Höhe des Ersatzbetrages wird auf 15 % des Auftragswertes des Rechnungsbetrages begrenzt.

9. Ansprüche gegen die Fa. AD|Raumkonzepte können nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. Aufrechnungen und Geltendmachungen von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden gegenüber Forderungen der Fa. AD|Raumkonzepte sind ausgeschlossen, soweit nicht die Forderung, mit der aufgerechnet oder derentwegen das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden soll, rechtskräftig feststeht oder von der Fa. AD|Raumkonzepte anerkannt ist.

10. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand abzunehmen, wenn die Fa. AD|Raumkonzepte die Bereitstellung zur Abholung angezeigt oder die Ware per Versendung zur Auslieferung gebracht hat. Holt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Bereitstellungsanzeige die Ware bei der Fa. AD|Raumkonzepte ab, kann die Fa. AD|Raumkonzepte neben den ihr gesetzlich zustehenden Rechten die Kosten ihrer Lagerhaltung in Rechnung stellen. Bei Nichtabnahme trotz Versendung hat der Käufer die nach der Rückkehr der Ware zu der Fa. AD|Raumkonzepte ausgelösten Lagerkosten und die Kosten der weiteren Versendung zu tragen. Hiervon bleiben insbesondere weitergehende Schadensersatzansprüche unberührt.

11. Die Haftung der Fa. AD|Raumkonzepte , ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen – insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung einschließlich der Haftung für Mangelfolgeschäden und Deckungsschäden – wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt die Beschränkung nach S. 1 nicht. Bei Haftung wegen bloßer Fahrlässigkeit gemäß vorstehender S. 3 beschränkt sich die Haftung der Fa. AD|Raumkonzepte jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Zudem verjähren in diesem Fall Ansprüche ein halbes Jahr nach dem Empfang der Ware durch den Kunden.

12. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.